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   BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03   

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https://dejure.org/2003,29472
BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03 (https://dejure.org/2003,29472)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03 (https://dejure.org/2003,29472)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 28 W (pat) 232/03 (https://dejure.org/2003,29472)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03
    Diese ist markenfähig nach § 3 Abs. 1 MarkenG und durch die flächige Wiedergabe des entsprechenden und durch Angabe des Farbcodes genau definierten Farbtons auch graphisch darstellbar i.S. des § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. BGH GRUR 2001, 1154 "violettfarben"; EuGH GRUR 2003, 604 Libertel).

    Das bedeutet aber nicht, wie die Markenstelle angenommen hat, dass nunmehr Durchsetzungsgrade erreicht werden müssen, die letztlich auf eine marktbeherrschende Monopolstellung hinauslaufen, sondern es genügt unter Zugrundelegung des konkreten Freihaltungsinteresses eine Zuordnung, die dem Schutzbegehren an der konkreten Farbgestaltung (s. BGH GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben) und deren Verwendung auf dem beanspruchten Warengebiet gerecht wird.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03
    Die Maßnahmen müssen zumindest bei einem maßgeblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise und Mitbewerber angekommen sein, was sich durch Erklärungen von Industrie- und Handelskammern wie auch im Wege demoskopischer Befragungen belegen läßt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - CHIEMSEE).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03
    Diese ist markenfähig nach § 3 Abs. 1 MarkenG und durch die flächige Wiedergabe des entsprechenden und durch Angabe des Farbcodes genau definierten Farbtons auch graphisch darstellbar i.S. des § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. BGH GRUR 2001, 1154 "violettfarben"; EuGH GRUR 2003, 604 Libertel).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03
    Für die Anerkennung einer Benutzungsmarke i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG an einem Zeichen, das in einer Farbe ohne räumliche Begrenzung besteht, ist deshalb grundsätzlich ein höherer Grad an Verkehrsgeltung zu fordern, als bei normal kennzeichnungskräftigen Zeichen, bei denen kein besonderes Freihalteinteresse gegeben ist (vgl. BGH I ZR 23/01 v. 4.9.03 "Farbmarkenverletzung I" - noch nicht veröff.; ebenso schon BPatGE 42, 51, 56).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03
    Für die Bejahung der Durchsetzung in den beteiligten Verkehrskreisen bedarf es indes keiner zahlenmäßigen Festlegung auf Prozentsätze über die 50+1 % Grenze hinaus (vgl. schon BGH GRUR 1991, 609, 610 - SL; BGH BlPMZ 2001, 322 - REICH UND SCHOEN; Althammer/Ströbele, MarkenG, 7. Aufl. § 8 Rdn 499, 506) und insbesondere auch keiner Abhängigkeit zur Bedeutung eines möglichen bestehenden Freihaltebedürfnisses (EuGH aaO -Chiemsee).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 108/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 28 W (pat) 232/03
    Da nach den vom Senat schon im Vorverfahren 28 W (pat) 108/96 getroffenen Feststellungen auf dem vorliegenden Warengebiet lediglich die Verwendung der Farbe violett, nicht aber des von der Anmelderin konkret beanspruchten Farbtons nachgewiesen werden kann, ist unter diesen besonderen Umständen der Grad der Verkehrsgeltung mit über 60% für den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung ausreichend.
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